Heilbronner Trollinger Marathon
Trolli findet am 17. Mai 2020 nicht statt
Auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 17. März über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-Cov-2 geben der Württembergische Leichtathletikverband (WLV) als Veranstalter und die Heilbronn Marketing GmbH (HMG) als Ausrichter des Trollinger Marathons gemeinsam bekannt, dass das beliebte Laufereignis am 17. Mai nicht stattfinden wird. Die Verordnung der Landesregierung in Bezug auf Veranstaltungen ist zunächst bis 15. Juni gültig.
„Wir bedauern das sehr und wissen, dass nicht nur Teilnehmer des Trolli jeden Alters, sondern auch Zuschauer sich auf diesen Lauf sehr gefreut haben“, sagt der Geschäftsführer der Heilbronn Marketing GmbH, Steffen Schoch. „Die Eindämmung des Coronavirus und der Schutz der Menschen haben jedoch oberste Priorität“, so Schoch. Gerhard Müller, Geschäftsführer des WLV ergänzt: „Wir tragen Verantwortung für das Wohlergehen und die Sicherheit unserer Teilnehmer, Helfer und Zuschauer.“
Aktuell werde das weitere Vorgehen geprüft. „Wir werden uns zu gegebener Zeit mit bereits gemeldeten Teilnehmern in Verbindung setzen“, sagt HMG-Projektleiter Holger Braun. „Wir danken allen Teilnehmern, Helfern und Sponsoren für die langjährige Treue und hoffen auf euer Verständnis“, so Braun.
Im Gegensatz zu der angeordneten Schließung von Einrichtungen und Schulen, die an einen Zeitraum bis 19. April geknüpft ist, nennt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes im Zusammenhang mit Veranstaltungen keinen Zeitraum. „Hier können wir lediglich die Gültigkeit der Verordnung an sich als zeitliche Begrenzung sehen“, sagt Schoch. Und diese ist Stand 17. März 2020 auf den 15. Juni 2020 festgesetzt worden. „Wir würden uns hier präzisere Vorgabe wünschen“, erklärt der HMG-Geschäftsführer. „Als Veranstalter und Ausrichter großer Events, benötigen wir Planungssicherheit.“
Alle Infos zum Thema auch auf https://www.trollinger-marathon.de
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